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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma ELIS-Software GmbH Präambel
Die nachstehenden AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse der ELIS-Software GmbH (im folgenden ELIS genannt) im kaufmännischen Geschäftsverkehr.
Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
1 Geltungsbereich, Änderungsbefugnis
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von ELIS. Im Abschnitt I (Allgemeine Bestimmungen) sind die Bedingungen, die für alle Produkte gelten, geregelt. In den Abschnitten II (Softwarelizenzen) und III (Webhosting, Domains und Shops) finden sich die Bestimmungen, die jeweils zusätzlich für die einzelnen Dienste Anwendung finden. Die Bestimmungen für die einzelnen Dienste gelten jeweils auch dann, wenn im Rahmen eines Vertragsverhältnisses mehrere Dienste zusammen bereit gestellt werden.
1.2 Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ELIS ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn ELIS in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
1.3 ELIS ist berechtigt, den Inhalt dieser AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von ELIS für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. ELIS verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
2 Vertragsabschluss
Angebote von ELIS sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch einen beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung seitens ELIS zustande, oder dadurch, dass ELIS mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. ELIS kann eine schriftliche Bestätigung mündlicher Vertragserklärungen des Kunden verlangen.
3 Leistungsumfang
3.1 Der Leistungsumfang der einzelnen Dienste ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Beschreibung des Dienstes.
3.2 Produktbeschreibungen, Darstellungen und Testprogramme sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsführer von ELIS.
4 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort
4.1 Die von ELIS angegebenen Liefer- und Leistungszeitpunkte sind unverbindlich, es sei denn sie sind von ELIS schriftlich als bindend bezeichnet worden.
4.2 ELIS behält sich vor, Lieferungen und Leistungen an den Kunden nur dann vorzunehmen, wenn ihre sämtlichen fälligen Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen und Leistungen beglichen sind. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Kunde in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem ELIS durch Umstände, die ELIS nicht zu vertreten hat, an der Lieferung der Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu den vorgenannten Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Kunde vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, z.B. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Bestellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
4.3 Leistungsort ist Frankfurt/Main. Eine Ausnahme gilt bei Schulungen, bei denen Leistungsort der Ort ist, an dem die Schulung zu erbringen ist.
5 Vergütung
5.1 Die Vergütung der von ELIS erbrachten Leistungen richtet sich nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste.
5.2 Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Kunden verlangte Leistungen werden nach der jeweils aktuellen Preisliste von ELIS in Rechnung gestellt.
- Die Preise verstehen sich Netto, ausschließlich Verpackungs- und Frachtspesen.
- Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die Vertragslaufzeit im Voraus zahlbar. Soweit der eMAX-Shop Gegenstand des Vertrages ist, werden die Entgelte monatlich im Voraus mit Rechnungsstellung fällig. Zudem ist ELIS berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen.
5.5 Schulungs-, Installations-, und andere Dienstleistungen werden, soweit kein Festpreis vereinbart wurde, nach der bei Auftragsannahme jeweils gültigen Preisliste berechnet. Die Entgelte sind fällig mit Durchführung der Dienstleistung.
5.6 Soweit Bestandteil des Vertrages die Lizenzierung und/oder die Anpassung von Software auf den konkreten Kunden ist, bestimmt sich die Fälligkeit nach den Regelungen des Abschnitts II, Ziffer 5.
5.7 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von ELIS erbrachten Leistungen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
5.8 ELIS ist berechtigt, die ihren Leistungen zugrundeliegende Preisliste maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Änderung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. ELIS weist den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hin.
6 Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität noch die Verfügbarkeit der Systeme, die ELIS zur Erbringung ihrer Leistungen einsetzt, beeinträchtigt wird. ELIS kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität oder die Verfügbarkeit der ELIS Server-Systeme beeinträchtigt wird.
6.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Arbeitsumgebung der Programme sicherzustellen. Er hat die angemessenen Vorkehrungen für den Fall zu treffen, dass die Programme ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten. Die Vorkehrungen umfassen z.B. Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse und Notfallplanung.
7 Sachmängel
7.1 Bei Sachmängeln kann ELIS zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von ELIS durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Software, die den Mangel nicht hat oder dadurch, dass ELIS Möglichkeiten aufzeigt, den Mangel zu vermeiden. Wegen eines Mangels an Software sind zunächst drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion die den Fehler nicht enthalten, ist vom Kunden anzunehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.
7.2 Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.
7.3 Ergänzende Regelungen zu Sach- und Rechtsmängeln für die einzelnen Dienste von ELIS sind in Abschnitt II, Ziffer 4, sowie in Abschnitt IV, Ziffer 3 festgelegt.
8 Haftung von ELIS
8.1 ELIS haftet unbeschränkt: (1) Bei Vorsatz oder bei grober Fahrlässigkeit, (2) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkt-Haftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer vom Lizenzgeber übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), haftet ELIS, allerdings der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.
- Eine weitergehende Haftung von ELIS besteht nicht.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung (Ziffern 8.2 und 8.3) gilt auch für die persönliche Haftung für die Mitarbeiter, Vertreter und Organe von ELIS.
8.5 Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet ELIS insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
8.6 ELIS bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Virenabwehr nach dem aktuellen Stand der Technik.
9 Vertraulichkeit
Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm vor oder bei der Vertragsdurchführung von ELIS zugehenden oder bekannt werdenden Gegenstände (z.B. Software, Unterlagen, Informationen), die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, diese sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt.
10 Abtretbarkeit von Ansprüchen, Zurückbehaltungsrecht
10.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus diesem Vertrag ohne vorherige Zustimmung von ELIS ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.
10.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen bzw. diese mit Forderungen von ELIS verrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.
11 Schlussbestimmungen
11.1 Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame und durchführbare Regelung zu vereinbaren, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.4 Gerichtsstand ist Frankfurt/Main.
Abschnitt II
Softwarelizenzen, Schulungen
1 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
1.1 Gegenstand der folgenden Bestimmungen ist die Lieferung der in Anlage B1 ausgeführten Softwareprodukte, der dazugehörigen Dokumentation („Software“) und die Einräumung von Nutzungsrechten nach Ziffer 2, außerdem (soweit bestellt) Schulungen nach Ziffer 6.
1.2 Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der bestellten Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.
1.3 ELIS ist berechtigt, sich zur Erfüllung der von ihr geschuldeten Leistungen der Hilfe Dritter zu bedienen.
1.4 ELIS ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen und Teilleistungen zu erbringen.
2 Rechte des Kunden an der Software
2.1 Die Software ist rechtlich geschützt. Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und alle sonstigen Leistungsschutzrechte an der Software sowie an sonstigen Gegenständen, die ELIS dem Kunden im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlässt oder zugänglich macht, stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich ELIS zu. Soweit die Rechte Dritten zustehen, hat ELIS entsprechende Verwertungsrechte.
2.2 Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Recht zur Nutzung der Software. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Software, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Software zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.
- Das Eigentum an den gelieferten Sachen sowie die Rechte nach Ziffer 2.2 gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsmäßigen Vergütung auf den Kunden über. Zuvor hat der Kunde nur ein vorläufiges, nur schuldrechtliches und nach Ziffer 2.4 widerrufbares Nutzungsrecht.
- ELIS kann die Rechte nach diesem Abschnitt aus wichtigem Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde die für die Softwareüberlassung geschuldete Vergütung nicht bezahlt oder in erheblicher Weise gegen Ziffer 2.2 verstößt.
- Wenn Rechte nach diesem Abschnitt nicht entstehen oder wenn sie enden, kann ELIS vom Kunden die Rückgabe der überlassenen Gegenstände verlangen oder die schriftliche Versicherung, dass sie vernichtet sind. Außerdem kann ELIS die Löschung oder Vernichtung aller Kopien und die schriftliche Versicherung, dass dies geschehen ist, verlangen.
3 Annahmeverzug des Kunden
3.1 Kommt der Kunde mit der Annahme bestellter Ware in Verzug, so ist ELIS nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
3.2 Verlangt ELIS Schadensersatz, so beträgt dieser 30 % des Auftragswertes, wenn nicht der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
4 Sach- und Rechtsmängel, Gewährleistung
4.1 Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, dass sie in allen denkbaren Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand und Gegenstand der Gewährleistung ist daher nur eine im Sinne der Produktdokumentation grundsätzlich brauchbare Software.
4.2 ELIS gewährleistet, dass die nach Lieferung unveränderte Software unter normalen Betriebsbedingungen und normaler Instandhaltung im Wesentlichen alle Funktionen erfüllt, die sich aus der Produktdokumentation ergeben.
4.3 Die Gewährleistung beginnt mit Lieferung und beträgt 6 Monate.
4.4 Der Kunde wird ELIS bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung unterstützen, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, ELIS umfassend informiert und ihr die für die Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt.
4.5 ELIS kann die Mängelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. ELIS kann die erforderlichen Leistungen auch durch Fernwartung erbringen.
4.6 Das Gewährleistungsrecht ist zunächst auf Nachbesserung beschränkt. Danach unternimmt ELIS alle zumutbaren Anstrengungen zur Behebung erheblicher, nachgewiesener und bleibender Mängel der unveränderten Software.
4.7 Weitergehende Wartungs- und Hilfsleistungen bei der Nutzung der überlassen Software kann der Lizenznehmer auf der Basis eines separat zu vergütenden Wartungsvertrages zu den jeweils anwendbaren Wartungsbedingungen des Lizenzgebers zu vereinbaren.
4.8 Hat der Lizenznehmer Nachbesserung beansprucht, obwohl kein Mangel vorlag, so hat er die Leistungen des Lizenzgebers für die Prüfung des Sachverhalts angemessen zu vergüten.
5 Abnahme der Software im Fall von „Customizing“
5.1 Soweit Bestandteil des Vertrages die Anpassung von Standardsoftware auf den konkreten Kunden ist („Customizing“), bestimmt sich die Fälligkeit des Entgeltanspruchs nach der Abnahme der Leistung.
5.2 Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Gesamtleistung, in der Regel nach Installation der Software auf der Hardware des Kunden sowie der Ersteinweisung.
5.3 Nach der Installation der Software weist ELIS durch einen angemessenen Abnahmetest das Vorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie der wesentlichen Softwarefunktionen nach. Auf Verlangen des Kunden sind für einen Abnahmetest von dem Kunden bereitgestellte Testdaten zu verwenden.
5.4 Hat die Software den Abnahmetest bestanden, ist der Kunde auf Verlangen von ELIS verpflichtet, eine schriftliche Abnahmeerklärung abzugeben.
5.5 Die Abnahme darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. ELIS kann zur Abgabe der Abnahmeerklärung eine angemessene Frist setzen, nach deren Ablauf die Software als abgenommen gilt.
6 Schulungen
6.1 Die Schulungen erfolgen nach Wahl von ELIS beim Kunden oder an einer in Absprache mit dem Kunden zu bestimmenden anderen Stelle. Bei einer Schulung beim Kunden stellt dieser nach Absprache mit ELIS entsprechende Räumlichkeiten und technische Ausrüstung zur Verfügung. Bei einer Schulung an anderer Stelle mietet der Kunde die Räumlichkeiten an und stellt die erforderliche Hardware und Software vor Ort bereit.
6.2 Erfüllt der Kunde die Mitwirkungspflichten aus Ziffer 6.1 nicht, kann ELIS den durch die Verzögerung verursachten Mehraufwand, insbesondere für die verlängerte Bereitstellung des eigenen Personals oder der eigenen Sachmittel, in Rechnung stellen.
Abschnitt III:
Domains, Webhosting, Shops
1 Zustandekommen des Vertrages
1.1 Das Vertragsverhältnis über die Registrierung der Domain kommt zwischen dem Kunden und der Vergabestelle bzw. dem Registrar direkt zustande. ELIS beauftragt die Registrierung von Domains im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden. ELIS hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss. ELIS übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
1.2 Die unterschiedlichen Top-Level-Domais (sog. „Endkürzel) werden von einer Vielzahl verschiedener Organisationen verwaltet. Für jede Domain gelten unterschiedliche Vergabebedingungen für die Registrierung und Verwaltung. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten entsprechend die jeweiligen Vergabebedingungen. Soweit .de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten neben den DENIC-Domainbedingungen die DENIC-Domainrichtlinien sowie die DENIC direct-Preisliste im jeweils aktuellen Stand. Diese Bedingungen sind der Bestandteil des Vertrages.
2 Leistungsinhalt
2.1 ELIS erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt sie dem Kunden Systemressourcen auf einem Server zur Verfügung.
2.2 Soweit eine Domain durch den Kunden gekündigt wird oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt wird, besteht kein Anspruch des Kunden auf unentgeltliche Beantragung einer Ersatzdomain.
2.3 ELIS hält Informationen des Kunden in der Weise für Internet-Nutzer aufrufbereit, dass sie die Informationen auf Ihrem Host-Rechner speichert. Die durchschnittliche Mindestverfügbarkeit dieser Leistung beträgt monatlich 98%. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen Kalendermonat entfallenden Zeitraum abzüglich der Wartungszeiten. ELIS weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der von ihr erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von ELIS liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen Dritter, die nicht im Auftrag von ELIS handeln, von ELIS nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Solche Einschränkungen der Beeinträchtigung werden bei der Ermittlung der monatlichen Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Gleichermaßen kann auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software oder technische Infrastruktur Einfluss auf die Leistungen von ELIS haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der von ELIS erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der von ELIS erbrachten Leistung.
2.4 ELIS führt an ihren Systemen regelmäßig Wartungsarbeiten durch. Zu diesem Zwecke kann sie ihre Leistungen unter Berücksichtigung der Belange des Kunden vorübergehend einstellen oder beschränken, soweit objektive Gründe dies rechtfertigen. ELIS wird die Wartungsarbeiten, soweit dies möglich ist, in nutzungsarmen Zeiten durchführen. Sollten längere, vorübergehende Leistungseinstellungen oder -beschränkungen erforderlich sein, so wird ELIS den Kunden über Art, Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung zuvor unterrichten, soweit dies den Umständen nach objektiv möglich ist und die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen nicht verzögern würde.
2.5 Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass dem Server dieselbe IP-Adresse für die gesamte Vertragslaufzeit zugewiesen wird. Soweit feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält es sich ELIS vor, die dem Kunden zugewiesene IP-Adresse zu ändern, sofern dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
2.6 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist ein Datentransfervolumen von zwei Gigabyte pro Monat im Tarif enthalten. Das genutzte Datenvolumen ergibt sich aus der Summe aller mit dem Kundenauftrag in Verbindung stehenden Datentransfers (u.a. Upload, Download, Webseiten).
2.7 Bei der Wartung von Domains wird ELIS im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig.
3 Pflichten des Kunden
3.1 Der Kunde verpflichtet sich bei der Registrierung, Übertragung und Löschung von Domains, der Änderung von Einträgen in die Datenbanken der Vergabestellen und beim Wechsel von Providern und Registraren in erforderlichem und zumutbarem Umfang mitzuwirken.
3.2 Der Kunde verpflichtet sich darauf zu achten, die mengenmäßig begrenzte Kapazität gem. Ziff. 2.6 nicht zu überschreiten. Sofern ELIS feststellt, dass das Trafficvolumen des Kunden den für das entsprechende Vertragsverhältnis vorgesehenen Rahmen in einem Monat um mehr als 10% überschreitet, wird sie den Kunden hierüber informieren. ELIS steht in einem solchen Fall die Möglichkeit zu, dem Kunden den Wechsel in ein höherwertiges Webhostingpaket anzubieten. Sollte ein solches Angebot durch ELIS von dem Kunden abgelehnt werden, kann ELIS das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
3.3 Der Kunde ist verpflichtet, auf seiner Internet-Seite und – sofern der eMAX-Shop Gegenstand des Vertrages ist – in sein Shop-Angebot eingestellte Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift zu kennzeichnen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht z.B. dann bestehen kann, wenn auf den Internet-Seiten Tele- oder Mediendienste angeboten werden. Der Kunde stellt ELIS von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
4 Folgen bei Rechtsverletzungen, Gefährdungen
4.1 Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetreten Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen (Ziffer 3.3), sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen ELIS auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegen Inhalte über das Internet ist ELIS berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die Pflege des Registrars zu stellen und unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. ELIS wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.
4.2 Der Entgeltanspruch von ELIS besteht auch fort, solange aus vorstehenden Gründen eine Sperrung eines Dienstes vorgenommen wurde.
5 Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung
5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Wurde nichts anderes vereinbart, verlängert sich der Vertrag um ein Jahr, wenn nicht mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des Jahres gekündigt wird.
5.2 ELIS ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch dann, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat.
5.3 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für ELIS insbesondere dann vor, wenn der Kunde (1) trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist Internet-Seiten oder, sofern der eMAX-connect Shop Gegenstand des Vertrages ist, die Inhalte seines Internet-Shops nicht so umgestaltet, dass sie den in Ziffer 3.3 geregelten Anforderungen genügen oder (2) schuldhaft gegen die in Ziffer 1.2 genannten Vergabebedingungen oder die Vergaberichtlinien verstößt.
5.4 Alle Kündigungserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5.5 ELIS ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.
5.6 Für den Fall, dass ELIS nach den Bestimmungen der jeweiligen Vergabestelle bestimmter Top-Level-Domains die Registrierung einer Sub-Level Domain des Kunden nicht aufrecht erhalten kann, ist ELIS berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden über diese Leistungen außerordentlich mit einer Frist von vierzehn Tagen zum Monatsende zu kündigen.
6 Nutzungsüberlassung an Dritte
Der Kunde darf den von ELIS zur Verfügung gestellten Server Dritten weder zu gewerblichen Zwecken noch unentgeltlich, weder ganz noch teilweise zur Nutzung überlassen.
7 Haftung
7.1 Die Haftung von ELIS im Bereich der Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet ist – ergänzend zu den Bestimmungen im Abschnitt I, Ziffer 8 – begrenzt auf das Zweifache des jährlichen Entgeltes des Kunden für die Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet zum Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses.